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OVG Sachsen, 25.03.2010 - 4 A 453/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
WoGG § 1 Abs. 1
Mietaufwand, Fremdvergleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Wohngeld bei Nichtvorliegen einer Belastung von Wohngeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WoGG a.F. § 1 Abs. 1
Bewilligung von Wohngeld bei Nichtvorliegen einer Belastung von Wohngeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 19.06.2009 - 1 K 930/08
- OVG Sachsen, 25.03.2010 - 4 A 453/09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2010 - 4 A 453/09
Vertragliche Absprachen unter Angehörigen müssen jedoch nicht zwingend einem strikten sog. Fremdvergleich standhalten, wie er in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen gefordert wird (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 4.9.2008, SächsVBl. 2009, 160, 163 für BAföG- Leistungen und BSG, Urt. v. 7.5.2009 - b 14 AS 31/07 R -, juris für Grundsicherungsleistungen).
- OVG Sachsen, 23.07.2021 - 3 D 1/21
Wohngeld; Mietvertrag unter Verwandten; kein Nachweis tatsächlich getätigter …
26 Bei anspruchsbegründenden Tatsachen, die durch vertragliche Verpflichtungen zwischen untereinander in ein einem Näheverhältnis stehenden Personen geprägt sind, ist die Vorlage eines zivilrechtlichen Vertrags regelmäßig nicht ausreichend, um darauf die volle richterliche Überzeugung von dessen tatsächlichen Vollzug zu stützen (SächsOVG, Beschl. vom 25. März 2010 - 4 A 453/09 -, juris Rn. 5.;… Berlit a. a. O.;… Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/Wiedmann a. a. O.). - OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
Mietvertrag, Aufwendungen, Angehörige
Der Senat hat diese für das Ausbildungsförderungsrecht entwickelten Grundsätze bereits auf das insoweit vergleichbare Wohngeldrecht übertragen (Beschl. v. 25.3.2010 - 4 A 453/09 -, juris).Die Bewilligung von Wohngeld setzt aber tatsächliche Aufwendungen für den Wohnraum voraus (SächsOVG, Beschl. v. 25.3.2010, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 763/08
Aufwendungen, Unrichtigkeit, Darlehen, Mietvertrag, Familienangehörige
Der Senat hat diese für das Ausbildungsförderungsrecht entwickelten Grundsätze bereits auf das insoweit vergleichbare Wohngeldrecht übertragen (Beschl. v. 25.3.2010 - 4 A 453/09 -, juris). - VG Potsdam, 14.06.2023 - 13 K 2350/21 Bei anspruchsbegründenden Tatsachen, die durch vertragliche Verpflichtungen zwischen untereinander in ein einem Näheverhältnis stehenden Personen geprägt sind, ist die Vorlage eines zivilrechtlichen Vertrags regelmäßig nicht ausreichend, um darauf die volle richterliche Überzeugung von dessen tatsächlichen Vollzug zu stützen (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 25. März 2010 - 4 A 453/09 -, juris.).
- VG Ansbach, 20.01.2011 - AN 14 K 10.01579
Wohngeldrecht Kein Wohngeldanspruch bei gestundeten Mietzahlungen, wenn der …
Deshalb setzt die Bewilligung von Wohngeld tatsächliche Aufwendungen für den Wohnraum voraus (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 31.8.2010 - 4 A 763/08 - ; Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 25.3.2010 - 4 A 453/09).